Fragenkatalog

Hier finden Sie alle Themen und beantworteten Fragen der bisherigen Veranstaltungen noch einmal zusammengefasst. Klicken Sie auf eines der Themen, um alle Inhalte dazu anzuzeigen.

Zum Thema Abschlusskonferenz existieren noch keine Fragen.

Bestandsgarantien für ländliche Infrastruktur lassen sich aus der Studie nicht ableiten, da es hier vor allem um soziale Entmischung der Bevölkerung in den Städten Mecklenburg-Vorpommerns geht.

Unabhängig davon setzen funktionierende ländliche Gebiete, eine gut durchmischte Altersstruktur voraus. Um diese zu erhalten, ist eine dementsprechende gemeindeübergreifende Infrastruktur mit Kitas und Schulen, aber auch eine grundlegende medizinische Versorgung, Voraussetzung. Insbesondere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stellen in kleineren Gemeinden Ankerpunkte dar und schaffen Begegnung.

Für viele Infrastrukturangebote im ländlichen Raum spielt darüber hinaus, nicht nur in der Zukunft, sondern auch schon heute, die Versorgung mit flächendeckenden Breitbandanschlüssen eine wichtige Rolle für die Attraktivität des Wohnortes.

Schwerin hat sich dazu bekannt, bei der Weiterentwicklung aller Stadteile künftig segregationsvermeidend zu agieren. Das schließt zum Beispiel auch ein, dass bei innenstadtnahen Neubauprojekten sozialer Mietwohnungsbau umgesetzt werden soll.

Das gelingt nur, in dem vor allem die AnwohnerInnen sowie die lokalen Initiativen frühzeitig in den Prozess einbezogen werden und Ihre Ideen für einen lebendigen Stadtteil einbringen können. Hierzu werden BürgerInnen sowie die Gremien der Stadtvertretung bei der Entwicklung und Umsetzung gefragt sein.

Der Berliner Platz soll zukünftig wieder ein zentraler Anlaufpunkt für die AnwohnerInnen und Anwohner sein. Hierfür muss die Infrastruktur grundlegend gestärkt werden. Dazu gehören die Ansiedlung von Cafés und Einzelhandel, aber auch die Schaffung und Weiterentwicklung von sozialen Einrichtungen sowie eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung. Baukultur und Architektur spielen bei der Umsetzung und für die künftige Akzeptanz eine wichtige Rolle und sind Bestandteile einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik.

Die AnwohnerInnen und StadtteilmangerInnen wurden bereits 2019 zur Gestaltung des Berliner Platzes befragt. Diese Ergebnisse fließen in die weiteren Planungen und Ideensammlungen ein. Die Stadt wird zur gegebenen Zeit über weitere Beteiligungsmöglichkeiten informieren.

Per se geht es überhaupt nicht, eine feste Grenze des Bodenrichtwerts irgendwo zu verankern; vor der Wende war das vielleicht eher möglich. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass bei der Preisbildung die Erschließung eine ganz erhebliche Rolle spielt. Hier ist infolge der Preissteigerungen im Tiefbau zu beobachten, dass die Erschließungskosten mittlerweile zwischen 90 und 100€ betragen. Die Verbilligte Abgabe von nicht erschlossenen Grundstücken bewirkt daher im Ergebnis keine große Kostensenkung.

Unterstützungsprogramme für Eigentumsmaßnahmen hat das Land nicht vorgesehen, hier ist auf das Baukindergeld des Bundes zu verweisen. Unterstützt wird der soziale Wohnungsbau, vom Neubau und der Wohnwertverbesserung bestehender Wohnungen profitieren auch Familien:

  • 34 Mio. € Neubau für 525 WE (26 Mio. € Bundesmittel aus VV + 6 Mio. € Landeskomplementierung + 8 Mio. € aus dem LandesHH 2020
  • Zinssenkung von 1,25 % auf 0,7% für Modernisierungsdarlehen: 10 Mio.€ (5 Mio. € aus 2020, 5 Mio. € aus 2019, die wir noch bewilligen dürfen
  • Hinzu kommen das Aufzugsprogramm 2,177 Mio. € und das 20-Mio-€ Sonderprogramm barrierearmes Wohnen: 3,333 Mio. € im Haushalt 2020 veranschlagter Mittel und (Übertragung erfolgt) ungebundene Reste aus 2019 in Höhe von 2,159 Mio. € – Aufzugsprogramm – und 2,640 Mio. € für das Sonderprogramm -> Zuschüsse über 10,3 Mio.
  • 20,3 Mio. € für Modernisierungen in 2020
  • Gesamtvolumen Landeswohnungsbauprogramm 2020: 54 Mio. €
  • Dient der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Folge: Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.
  • Mit letzter Baurechtsnovelle hat Gemeinde weitreichende Möglichkeiten der Steuerung von Ferienwohnungen (Ausschluss, Beschränkung, Zulassung). Im Plan kann – mit einer städtebaulichen Begründung – die Entstehung von Zweitwohnsitzen reguliert / untersagt werden.
  • Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion (auch diese Zielrichtung verfolgen Fremdenverkehrsorte mitunter). Sie soll zum Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung die Umwandlung von Wohnhäusern und Beherbergungsbetrieben in Zweitwohnungen Mit Satzung ist Begründung / Teilung von Wohnungs- / Teileigentum genehmigungspflichtig.
  • Erhebung einer Zweitwohnungsteuer.
  • Zweckentfremdung
  • Einheimischenmodell: Es gibt bereits etwas (s.o.); auch bzgl. der Zweitwohnungsteuer gibt es deutschlandweit zahllose Satzungen, die als Vorbild dienen können (siehe Anhang)
  • Zweitwohnsitze und Begrenzung Ferienwohnungen: Ob eine Gemeinde von den genannten Möglichkeiten (z.B. Wohnraumerhaltungssatzung, Bebauungsplan, Fremdenverkehrssatzung) Gebrauch macht, kann ihr nicht in toto abgenommen werden. Sie muss dafür letztlich ihre städtebauliche Situation analysieren und ihre künftigen städtebaulichen Ziele und Planungen definieren, um eine tragfähige Begründung für die Satzungen zu finden. Das Ministerium berät bei Bedarf gerne im Einzelfall.
  • Neubau: Bebauungsplan (§§ 30, 9 BauGB, §§ 2 ff. i.V.m. § 1 BauNVO)
  • Wandlung:
    • Wohnraumerhaltungssatzung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB)
    • Bebauungsplan (§§ 30, 9 BauGB, §§ 2 ff. i.V.m. § 1 BauNVO)
    • Zweckentfremdung (400)

Durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wurde eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Mitarbeiterwohnungen in Tourismusschwerpunktgemeinden erlassen. Diese richtet sich in erster Linie an Unternehmen in den entsprechenden Regionen, zu denen auch Rerik gehört. Ziel ist die Fachkräftesicherung für Unternehmen in Tourismusschwerpunktgemeinden.

Junge Menschen sind aufgrund fehlender Perspektiven zum Abwandern gezwungen. Ebenso fehlt es an bezahlbarem Wohnraum; u.a. für Personal, sodass Gewerbetreibende an ihre Grenzen kommen.

Grundsätzlich der Leerstand im Winter. Das ist wie ein Kreislauf: Gewerbetreibende sind gezwungen in den Wintermonaten zu schließen, der Ort verliert an Attraktivität und saisonverlängernde Maßnahmen verpuffen.

Wir möchten weiterhin ein gesundes Wachstum (ca. 5 % per Jahr) haben. Das Verhältnis von Ferienwohnungen zu Festwohnungen sollte sich jedoch ändern: Ziel ist es 30% Ferienwohnungen und 70% Festwohnungen zu haben (aktuell 50% zu 50%).

Das müsste jede Gemeinde für sich entscheiden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, in einem Bebauungsplan Festsetzungen zu treffen. Dies betrifft insbesondere auch das Wohnen. Die Möglichkeiten ergeben sich aus § 9  Baugesetzbuch in Verbindung mit § 1 Baunutzungsverordnung. Danach können Festsetzungen getroffen werden, die die Art der Nutzung näher bestimmt. Dies gilt für das (Dauer)wohnen, aber auch für Zweitwohnungen, da auch hier das Merkmal des „Wohnens“ erfüllt ist. Sofern bestimmte Arten der Nutzung festgesetzt werden, bedarf es besonderer städtebaulicher Gründe (z.B.: es droht eine Verödung der Siedlungsbereiche).

Mit der Initiative der Landesregierung „Zukunft des Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern“ ist die Schaffung von guten und bezahlbaren Wohnungen zur zentralen Aufgabe in der Wohnungspolitik erhoben worden. Als eine Maßnahme hat die Landesregierung in die Neufassung der Richtlinie Wohnungsbau Sozial die Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in Tourismusschwerpunkten sowie auch für Haushalte mit mittleren Einkommen aufgenommen.

Allein mit Wohnungsneubau wird es nicht möglich sein, Mietpreise in einer Gemeinde zu senken. Die Gesamtmarktsituation mit rückläufigen Baulandreserven, steigender baulicher und energetischer Anforderungen sowie technischer Ausstattungen tragen dazu bei, dass die Neubaumieten steigen. Insoweit ist es von wachsender Bedeutung, die qualitative Wohnraumnachfrage auch durch zukunftsfähige Bestandsmodernisierungen zu befriedigen. Die Nutzung bereitstehender Förderangebote von Bund und Land können dabei zur Sicherung bezahlbarer Mieten beitragen.

Es ist den Städten und Kommunen vorbehalten, auf die wohnungswirtschaftlichen Belange vor Ort entsprechend zu reagieren. Die LGE entwickelt und erschließt im Auftrag der Städte und Gemeinden Bauland in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem koordiniert sie für öffentliche und private Auftraggeber komplexe, oft mehrjährige Bauvorhaben. Die Projekte werden von der Idee bis zur termingerechten und wirtschaftlichen Fertigstellung von der LGE begleitet. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung unterstützt Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus (Neubau und Modernisierung) mit finanziellen Mitteln.

Der Entwurf befindet sich in der Verbandsanhörung.

Für die Förderung der Schaffung von Mietwohnungen gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial stehen in M-V zwei Förderangebote zur Verfügung. Bereitgestellt werden im ersten Förderweg nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 950 EUR/m² Wohnfläche und im zweiten Förderweg bis zu 800 EUR/m² Wohnfläche. Die geförderten Wohnungen unterliegen aktuell für die Dauer von 20 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Nettokaltmiete im ersten Förderweg darf anfangs 6,00 EUR/m² Wohnfläche monatlich und im zweiten Förderweg 6,80 EUR/m² Wohnfläche monatlich nicht überschreiten. In den Unistädten Rostock und Greifswald liegen die höchstzulässigen Mieten bei 6,60 EUR/m² Wohnfläche monatlich bzw. 7,40 EUR/m² Wohnfläche monatlich.

Ein Vergleich der höchstzulässigen Miete mit Mietspiegeln im Land greift nicht, da es nicht in jeder Stadt einen Mietspiegel gibt. Die Wohnungen sind Haushalten zur Nutzung vorbehalten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation auf sozial verträgliche Mieten angewiesen sind. Nach Schätzung und Hochrechnung des durchschnittlich verfügbaren Einkommens in Mecklenburg-Vorpommern können im ersten Förderweg 43 % aller Einwohner die Einkommensgrenze für geförderten Wohnungen einhalten. Vom zweiten Förderweg können geschätzt 55 % aller Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns profitieren.

Selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen so lange wie möglich – das ist Wunsch und Ziel der meisten älter werdenden Menschen. Dementsprechend gibt es auch verschiedene Aktivitäten, Initiativen und Vorhaben, die dieses Anliegen bereits oder zukünftig fördern. Dabei spielt die Wohnqualität, die Sozialkontakte und das allgemeine Wohlbefinden eine wesentliche Rolle.

So gibt es unterschiedliche Programme und Initiativen des Bundes, wie z.B. das „Service-Portal: Zuhause im Alter“. Es bietet einen Überblick über die Programme und Initiativen, gibt älteren Menschen Tipps zum Wohnen im Alter und nennt Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner.

Hilfe entsteht auch aus einer Gemeinschaft: Mit dem Modellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“ fördert das Bundesfamilienministerium beispielgebende gemeinschaftliche Wohnprojekte, die Vorbildwirkung entfalten und zur Nachahmung anregen. Denn in einer Gemeinschaft, die sich kümmert, kann ein Mensch länger eigenständig leben und so Wohn- und Lebensqualität aufrechterhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unternimmt ebenfalls erhebliche Anstrengungen, um gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen im Alter zu fördern und zu unterstützen.

Das Land fördert Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Modellprojekte, ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe.

Darüber hinaus wurde neu die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, als ein zusätzliches weiteres Angebot zur Verbesserung der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in ihrer selbstständigen Haushaltsführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sowie zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, bzw. nahestehenden Pflegepersonen auf den Weg gebracht.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und –helfer können ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag – etwa hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung, Wäschepflege oder die Begleitung zu Arztbesuchen sowie Wochenendeinkäufen – für Pflegebedürftige im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen. Durch sehr niedrige Zugangsvoraussetzungen soll das ehrenamtliche Engagement im Pflegebereich befördert werden.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung von Bürgern ein engmaschiges, gut angenommenes und professionelles Beratungsnetzwerk durch 19 Pflegestützpunkte eingerichtet. Zur Sicherstellung einer umfassenden und neutralen Beratung und Betreuung sind die Kommunen gemeinsam mit den Pflegekassen Träger der Stützpunkte.

In naher Zukunft wird der Beratungsumfang im Wege der weitergehenden Wohnberatung zunehmen. Mit fachkundiger Beratung zu Anpassungsmaßnahmen kann das Wohnen sicher und komfortabel gestaltet werden. Eine solche erfolgt derzeit bereits im Wege der (niedrigschwelligen) Wohnberatung. Durch diese Beratung wird der unmittelbare Lebensraum der Menschen an ihre individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten angepasst. Schon kleine Maßnahmen, wie die Entfernung von Stolperfallen bei Teppichen, eine bessere Beleuchtung, die Befestigung von Haltegriffen im Bad, oder technische Assistenzsysteme zeigen oftmals große Wirkung. Wohnberatung beinhaltet im Bedarfsfall auch die Begleitung der Umbaumaßnahmen. Zusätzlich zu den aktuellen Leistungen an Wohnberatung in den Pflegestützpunkten wird aber noch weiterer Bedarf gesehen. Die Ratsuchenden sind oftmals nicht hinreichend in der Lage, die notwendigen konkreten Schritte bei der Beantragung und Durchführung/Umsetzung, insbesondere der (baulich) notwendigen Leistungen selber zu bewerkstelligen, entweder, weil sie auf Grund ihres Alters und/oder der Einschränkungen selber nicht mehr hierzu in der Lage sind, oder weil ihnen die notwendigen Fachkenntnisse für die planerische und bauliche Umsetzung in einem Projekt fehlen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die erforderlichen Wohnraumanpassungsmaßnahmen schnell und umfassend zu erheben (bei Ratsuchenden ohne vorherige Beratung im Pflegestützpunkt) und einzuleiten, sowie vom baulichen und finanziellen Umfang her korrekt einzuschätzen. Die hierzu bestehenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten – auch außerhalb des Sozialrechts – sollten aufgezeigt und Unterstützung bei der Einholung und Bewertung von Angeboten zur baulichen Maßnahme angeboten werden. In der Phase der Maßnahmenumsetzung ist eine Begleitung und Koordination an der Maßnahme beteiligten Personen und Institutionen erforderlich. Abschließend bedarf es der Evaluation der baulichen (Anpassungs-) Maßnahme. Dieses Vorhaben befindet sich gegenwärtig in der finalen Abstimmung.

Intakte Städte und gute Wohnbedingungen sind für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und jedes Einzelnen von ausschlaggebender Bedeutung. Mit der Wohnraumförderung leistet das Land seinen Beitrag zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung. Ein Schwerpunkt ist die zukunftsfähige und nachfragegerechte Modernisierung von Wohnungen einschließlich deren Barrieren reduzierenden Anpassung und der Nachrüstung von Personenaufzügen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen für unterschiedliche Zielgruppen, um einseitige Belegungsstrukturen von vornherein zu vermeiden.

Derzeit gibt es keine solche Übersicht.

Grundsätzlich ist die Beseitigung städtebaulicher Missstände Aufgaben der Städtebauförderung, dies jedoch (in der Regel) im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Die Gemeinde Richtenberg befand sich mit ihrer städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtkern“ seit 1991 in den Programmen der Städtebauförderung, diese wurde im Jahr 2011 beendet.

Im Jahr 2018 wurde die Gemeinde mit dem Gelände der ehemaligen Brennerei am Markt 24-25 ,mitten im Zentrum von Richtenberg, mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme  neu in die Städtebauförderung aufgenommen. Da der eigentliche Zuwendungszweck durch die zwischenzeitliche Niederlegung des Gebäudes jedoch nicht mehr in die Durchführung kam, wurden sämtliche bereitgestellten Mittel zunächst zurückgefordert.

Sollte sich in der nach wie vor bestehenden Gesamtmaßnahme am Markt neuer Bedarf ergeben, könnten hier entsprechende Finanzhilfen neu bereitgestellt werden. Überdies könnte man mit der Kommune auch über die Festlegung eines neuen Sanierungs-/Fördergebietes ins Gespräch kommen. Hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine konkreten Aussagen möglich.

Eine konkrete Förderung kann zum jetzigen Zeitpunkt zunächst nur für die Erarbeitung einer Wohnungsmarktstrategie in Aussicht gestellt werden

Hier handelt es sich um Planungsgrößen auf Grund des derzeitigen Verbraucherverhaltens, dass den durchschnittlichen PKW-Besatz pro Haushalt zuzüglich Besucherverkehre berücksichtigt. Bereits gegenwärtig gehen die Planungen, davon aus, dass bei Ausbau des Nahverkehrs und weiterem klimagerechten Ausbau diese Zahl sinken wird.

Bereits derzeit werden in einigen Großstädten nicht genutzte Tiefgaragenkapazitäten, für Pilz- und Gemüsezucht nachgenutzt. Andererseits ist auch zu berücksichtigen, dass Fahrräder und Lastenhänger ebenfalls Parkraum benötigen.

Hier kommt es auf das Quartier an. Befinden wir uns in einem Quartier, in dem ausschließlich preiswerter Wohnraum besteht, bedarf es zusätzlich anderer Angebote, um eine Durchmischung der verschiedenen Bevölkerungsschichten zu erreichen. In Wohnquartieren mit überwiegend hochpreisigen Angeboten bedarf es einer Nachjustierung mit niedrigpreisigeren Angeboten. Natürlich gibt es entsprechende Alternativen, die auch bereits gegenwärtig genutzt werden, wie städtebaulicher Maßnahmen oder aber geförderte kostengünstige Bauprojekte in Innenstadt- oder Hochpreisbereichen. Wie immer macht es die Mischung im Quartier und die Erhöhung der Attraktivität des Quartiers.

Derartige Alternativen sind sicher eine gute Möglichkeit, um teilweise Leerstände zu überbrücken bzw. das Quartier aufzuwerten. Am Ende werden auch kommunale Wohnungsgesellschaften, öffentliche Nutzungen nur begrenzt subventionieren können. Für entsprechende Langfristlösungen sind städtische Lösungen mit den entsprechenden Mehrheiten in den städtischen Parlamenten gefragt.

Neuwoges: Grundsätzlich sind solche Nutzungen möglich. Diese schränken sich im Regelfall jedoch auf gewerbliche oder besser gesagt Ladengeschäfte ein. In solchen hat die Neuwoges derartige Nutzungen bereits realisiert. Wenn ein solches Interesse besteht, stehen die Mitarbeitenden unter den bekannten Kontaktangaben und auch gern persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Neuwoba: Möglichkeiten hinsichtlich einer Zwischennutzung sind ehr selten, da länger andauernde Leerstände ehr vermieden werden. Oftmals sind längere Leerstände hinsichtlich eines Rückbaus bzw. Teilrückbaus auch geplant. Für diese längeren Zeitfenster ergibt sich die Option einer Zwischennutzung, die vielseitig aussehen kann. Beispielsweise wurde im Rahmen eines Förderprojektes zur Integration ein Laihenspieltheater mit Flüchtlingen initiiert oder es wurden marktähnlich Frischwaren wie Obst und Gemüse angeboten. Aus anderen Städten wurden auch schon Projekte mit Künstlern oder Übungen mit der Feuerwehr ins Leben gerufen. Die Vielfalt ist enorm, dennoch ist die Idee grundlegend entscheidend, was umgesetzt werden kann. Für weitere Ideen und Vorschläge ist die Neuwoba stets offen.

Das neue Mobilitätsdenken der Menschen verändert die Herangehensweise an die Umgestaltung, Neugestaltung und Weiterentwicklung von Wohngebieten. In Neubrandenburg wurde Mitte 2018 ein neues beratendes Gremium gegründet, der Fahr-Rat. In diesem Gremium werden nicht nur Verbesserungen für Radfahrer besprochen, sondern möglichen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer. Dazu gehört die Prüfung von vorhandenen Außenanlagen und Straßennutzungen in den Wohngebieten auf ihre veränderte Nutzung. Für die Oststadt entsteht eine neue sogenannte „Grüne Mitte“. Fördermittel werden dafür bereitgestellt. Diese Achse zieht sich fast durch die gesamte Oststadt. Einwohner wurden einbezogen, aktiv ihre Vorschläge einzubringen. Dieses Beispiel ist ein Ergebnis des Umdenkens. Entstehen wird eine grüne Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer als gestaltete Nord- Südachse.

Stadtentwicklung und soziale Städtebauförderung sind der Schlüssel zur Vermeidung von Segregation. Hierbei spielt die innerstädtische Raumbeobachtung eine Rolle. Während die amtlichen Statistiken als kleinste Beobachtungseinheit die Gemeinde zugrunde legt, können das Monitoring „Stadtentwicklung“ und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept kleinere Räume, wie das Quartier beobachten. Die Städtebauförderprogramme von Bund und Ländern sind auf eine positive Veränderung städtebaulicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen ausgerichtet. Letztlich sind Segregationsentwicklungen immer Folge sozialer Veränderungen wie zum Beispiel in den ostdeutschen Plattenbaugebieten und bedürfen eines längeren Gestaltungswillens und entsprechender Gestaltungskraft. Ein entsprechender Handlungsrahmen setzt aktive Städtebaupolitik in Begleitung durch Bürger und Stadtparlament voraus.

Die Segregation zu verhindern, ist zunächst Aufgabe und Ziel von Politik und Verwaltung in den Kommunen. Doch auch übergeordnete Ebenen, wie das Land und der Bund unterstützen und greifen dafür auf Förderinstrumente wie die der Wohnraumförderung und Städtebauförderung zurück.

Mit diesen Bauförderungen unterstützen Bund und Land die Kommunen dabei, in begehrten – und somit teureren – Wohnlagen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und weniger attraktive Wohnlagen aufzuwerten.

Auch die Quartiere – als das unmittelbare Wohnumfeld – für die Menschen lebenswert und demographiegerecht zu gestalten und dort Integration und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern ist Aufgabe der nachhaltigen Stadtentwicklung und findet finanzielle Unterstützung durch die Städtebauförderung. Zielstellung ist dabei, vor allem lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Städtebauförderung wird ab 2020 das Programm „Soziale Stadt“ mit dem neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ fortentwickelt. Die Programmziele bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.

Die Oststadt feierte im Juni 2020 50-jähriges Bestehen. Im Rahmen der Förderprogramme für „Wohnumfeldverbesserung“, „Stadtumbau Ost“ – Programmteil Aufwertung und Rückbau sowie „Zukunft Stadtgrün“ konnten Qualitätsverbesserungen und eine Imageförderung erreicht werden. Von 2005 bis 2018 wurden ca. 1.000 WE zurückgebaut. Die gewonnenen Flächen wurden für die öffentliche Infrastruktur aufgewertet und es entstanden u. a. multifunktionale Grün- und Freiflächen und weitere Vernetzungen mit dem Grün und dem Umland. Insgesamt werden 11 Spielplätze und 1 Spielpunkt im Bestand gesichert. Durch Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden wurde der Wohnungsbestand aufgewertet. Fortgesetzt wird diese positive Entwicklung mit neuen Wohnungen samt attraktiven Grundrissen im geplanten Wohnstandort „Grüne Mitte“. Für den „Neuen Friedhof“, der direkt an das Wohngebiet angrenzt und regionale Bedeutung besitzt, sind umfangreiche Maßnahmen einschließlich Umgestaltung des Haupteingangsbereiches geplant.

Die Oststadt ist relativ gut ausgestattet für Radfahrer. Wege in das Umland und Verbindungen in Grünzüge sowie zu anderen Stadtteilen sind vorhanden.

Derzeit wird ein Radverkehrskonzept erarbeitet, welches weitere Verbesserungen und Maßnahmen für die Gesamtstadt, Vernetzungen der Stadtteile untereinander und auch für die Oststadt aufzeigen wird. Nach Prioritäten werden dann die Einzelmahnahmen umgesetzt und tragen weiter zur Verbesserung der Radfahrmöglichkeiten in der Oststadt bei.

Die An-Hand-Gabe der Flächen zur Neubebauung und Neugestaltung ist an die Neuwoges, eine der beiden größten Wohnungsunternehmen der Stadt, erfolgt. In dem Bereich der Oststadt werden keine Einfamilienhäuser entstehen, sondern entsprechende Gebäude in Anlehnung an die vorhandene Bebauung in Form von Mehrfamilienhäusern. Deren Gestaltung befindet sich derzeit in der Planung. Die Gestaltung wird mit der Stadtverwaltung abgestimmt.

Es gibt in der Oststadt keine Vereinsflucht in dem Sinne, sondern es wurde festgestellt, dass es bezogen auf den großen Stadtteil ein Defizit an Sportvereinen gibt. Diese Situation möchte die Stadt verbessern und steuern indem bspw. gezielt zusätzliche Angebote für die Oststadt zusammengestellt werden.

Das Förderinstrument der Städtebauförderung hat sich bewährt. Die Fördermittel der Städtebauförderung können für Baumaßnahmen von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen eingesetzt werden. Dabei können bspw. Turnhallen für den Vereinssport saniert oder auch Begegnungszentren wie Quartierstreffs eingerichtet werden.
Daneben können die Fördermittel der Städtebauförderung auch für nichtinvestive Maßnahmen wie die Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement sowie die Vernetzung lokaler Akteure eingesetzt werden. Dafür kann ein Quartiersmanagement hilfreich sein, das im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt wird. Dieses fungiert als Ansprechpartner in der Nachbarschaft sowie als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Quartiersakteuren, wie den Ehrenamtlichen.
Auch mit der Einrichtung eines Verfügungsfonds, unterstützt mit Mitteln der Städtebauförderung, können private Finanzressourcen und zivilgesellschaftliches Engagement unterstützt werden.
Der Gesamtetat des Verfügungsfonds wird dabei jährlich von der Gemeinde festgelegt. Der Fonds finanziert sich i.d.R. zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln und wird zu gleichen Teilen aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert. Über die Verwendung der Gelder aus dem Fonds entscheidet ein lokales Gremium in Eigenregie

Derzeit wird der Kiesabbau noch intensiv betrieben. Für die Zukunft ist eine Entwicklung des entstandenen Sees in einen Naherholungsbereich mit Ausbau als Badesee vorgesehen. Planungen zu diesem entwicklungsfähigen Bereich gab es bereits in den 80er Jahren.

Im aktuellen Einzelhandelskonzept ist das Lindetal-Center mit rd. 12.600 m² Verkaufsfläche als B-Centrum in Neubrandenburg eingestuft. Das Lindetal-Center hat durch seine bauliche Situation und dem schwachen Branchenmix mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen. Aber einige gute Magnetbetriebe binden Kunden aus dem weitenden Einzugsbereich der Stadt. Eine Verbesserung der Bausubstanz ist notwendig. Einzelhandelsbetriebe müssen in ihrem Marktauftritt unterstützt und die Zielgruppenansprache muss verbessert werden (Senioren und Jugendliche).

Das Lindetal-Center ist in seinem Bestand zu erhalten und zu stärken. Die Stadt wird das Lindetal-Center aktuell weiter unterstützen bei der Sicherung und Stärkung seiner Funktion in der Gesamtstadt durch Steuerung des Einzelhandels in Neubrandenburg zur Versorgung der Bevölkerung.

Per Definition ist ein Quartier ein überschaubares, häufig nur aus einigen Straßenzügen bestehendes soziales Bezugssystem für seine Anwohner. Ein Quartier kann sich sowohl räumlich als auch von der sozialen Struktur seiner Bewohner von anderen abgrenzen. Eine offizielle Grenzziehung existiert dabei nicht. Ein Quartier ist somit per se unabhängig vom Gebiet eines Stadtteils.
Der Begriff Quartier fand in den vergangenen Jahren vermehrt Eingang in die Bezeichnung städtebaulicher Projekte oder Neubauvorhaben, die nicht auf einen ganzen Stadtteil abzielten.

Für die Städtebauförderung ist die Basis die Vorlage eines Fördergebietes. Häufig stellen im Land ganze Stadtteile das Fördergebiet, wie ein zusammenhängendes Plattenbaugebiet, dar. In diesem Falle werden die Fördergebiete auch als Quartiere bezeichnet.

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